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Health Coach - Gesundheitsberatung - Training - Coaching - Betriebliche Gesundheitsförderung - Kommunikationstraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Jürgen Karwath, Zweibörnstraße 4, 65189 Wiesbaden (im folgenden Anbieter) und dem Teilnehmer für die Belegung von Online- oder Präsenzkursen, Webinaren oder Seminaren (im folgenden Kurs).
(2) Weiterhin gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Verträge und Leistungen zwischen dem Anbieter und Unternehmen (im Folgenden "Kunde"), die sich auf die Durchführung von Seminaren und Trainings beziehen. 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters oder durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Kurs-Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.                                                                                                                                                                                    (4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Der Teilnehmer hat für den Kurs die aus dem Angebot bzw. der Website ersichtliche Vergütung zu zahlen. Diese wird bei Buchung auf der Website sofort abgezogen.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
(4) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Teilnehmer Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Anbieterin die Kursgebühr am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern.

§ 4 Kursinhalt und -ort

(1) Das Unternehmen stellt die notwendigen Räumlichkeiten und die technische Ausstattung zur Verfügung.                                     (2) Der Anbieter übernimmt die inhaltliche und methodische Gestaltung des Seminars und stellt die dafür notwendigen Seminarunterlagen zur Verfügung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Ablauf von Präsenzveranstaltungen/Ausschluss des Teilnehmers

(1) Der Anbieter hat während der Seminare in den Kurs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.
(2) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.
(3) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von den dem Anbieter erlassene Vorschriften.
(4) Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
(5) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers bei online Kursen

(1) Der Teilnehmer darf den Kurs nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Der Teilnehmer darf Inhalte des Kurses nicht vervielfältigen und außerhalb des Kurses der Anbieterin speichern.
(3) Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu dem Kurs oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung des Kurses durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Anbieterin nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Kurs verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 7 Verfügbarkeit des online Kurses

(1) Die Nutzung des Kurses erfolgt im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internetanschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen ist Sache des Teilnehmers.
(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Kurses an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Kurses insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Pandemie oder vergleichbare Ereignisse, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

 § 8 Stornierung und Rücktritt                                                                                                                                                               

(1) Rücktritt durch das Unternehmen                                                                                                                                                   Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung des Seminars durch das Unternehmen bis 30 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung erhoben. Bei Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Vergütung berechnet. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen des Unternehmens ist die volle Vergütung zu zahlen.

(2) Rücktritt durch den Anbieter: Der Anbieter kann bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bemüht sich der Anbieter, einen geeigneten Ersatz zu finden oder einen Ersatztermin zu vereinbaren.

§ 9 Ausfall des Kurses

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindert, den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten.

§ 10 Verhinderung des Teilnehmers

(1) Tritt der Teilnehmer von den Leistungen zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.
(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer, wenn die Leistung trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Teilnehmerzahl beschränkt war, oder der Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem Teilnehmer die bereits gezahlten Kursgebühren abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.
(3) Der Teilnehmer ist berechtigt, statt seiner einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. MwSt. durch den Anbieter erhoben, die vor Durchführung der Veranstaltung von dem Teilnehmer zu zahlen ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Ersatzteilnehmer zuzulassen, jedoch entfällt ihr Anspruch auf die Vergütung, wenn der Ersatzteilnehmer zumutbar war.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen.
(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass dem Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 12 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(3) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlungen der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Kursräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben externer Referenten.
(7) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

§ 13 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, zB per E-Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Unternehmen sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 15 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

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